Unsere AGB
1. Allgemeines
Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden werden auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluß
3. Preise
4. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Verpackung ist branchenüblich und wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Verzögert sich die Lieferung durch Verschulden des Kunden, so sind uns hierdurch entstehende Kosten zu vergüten. Sind wir durch unvorhergesehene Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei dem Lieferanten eingetreten – an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorlag. Wird durch diese Hindernisse die Lieferung nachträglich unmöglich, sind wir berechtigt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten und unserer Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten sind Schadensersatzansprüche beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, wenn grobe Fahrlässigkeit bei uns bzw. unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.
Wird die Lieferung von unserem Kunden nicht abgenommen, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
Der Schadensersatzanspruch beträgt 30 % des Wertes der nicht abgenommen Lieferung, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
5. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche Mängel werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie uns innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich mit Angabe der Lieferscheinnummer angezeigt werden.
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit im Rahmen der Herstellergewährleistung, entsprechend dem Stand der Technik. Voraussetzung für die Gewährleistung der gelieferten Ware ist die richtige Schilderung der Betriebsverhältnisse und zweckentsprechender Gebrauch. Die Haftung aus Gewährleistung mangelhafter Ware ist auf die Nachlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für den Fall, dass diese Maßnahmen fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vermeintliche Mängel (auch in Teilbereichen) der Lieferung berechtigen nicht zur Zurückhaltung des umstrittenen Rechnungsbetrages. Gewährleistungsansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist.
6. Zahlung
Unsere Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, gem. Rechnungsangabe fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% (§ 288 BGB) über dem jeweiligen Basiszinssatz (nach § 247 Abs.1 BGB) zu berechnen.
7. Schadensersatz
Beratung in jeglicher Form erfolgt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbezug der Herstellerdaten und Angaben. Sie ist kostenlos. Eine Haftung wird nicht übernommen, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Zusicherungen von Dritten sind nur mit schriftlicher Bestätigung von uns wirksam.
Haftung für alle Schadensersatzansprüche des Käufers -mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung für Vorsatz und zugesicherten Eigenschaften- ist unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen, deren Verletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluß oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen, wie folgt eingeschränkt:
Wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haften nur für Schäden des Käufers, soweit diese grob fahrlässig verursacht wurden.
Gehaftet wird in jedem Fall nur für solchen Schaden des Käufers, den wir nach Art und Umfang im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umständen voraussehen konnten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns oder unseren Vertragspartnern gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie sonstiger uns zustehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Wird die Ware zulässigerweise weiterveräußert, mit anderen Produkten verbunden oder verarbeitet, so tritt der Kunde die ihm dadurch entstehenden Forderungen insoweit ab, als quotenmäßiges Mieteigentum entsteht. Er ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange wir nicht widerrufen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jede Beeinträchtigung der abgetretenen Forderung, insbesondere durch Pfändung, unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen hat er die Abtretung seinen Vertragspartnern schriftlich mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und notwendige Unterlagen auszuhändigen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn die Rechnung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird.
9. Urheberrecht
Zeichnungen, Muster und andere Unterlagen, die nicht Teil des Kaufgegenstandes sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns herauszugeben. Dies gilt im besonderen für planungs- und/oder beratungstechnische Skizzen, Muster, alle firmeneigenen Unterlagen sowie auch geistiges Eigentum in jeglicher Form.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kunde Entwicklungskosten (auch anteilig) an die Fa. Eitzenberger GmbH bezahlt hat.
10. Teilunwirksamkeit
Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit dieser Verkaufsbedingungen zur Folge.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Für alle Verpflichtungen des Kunden ist Erfüllungsort der Sitz der Fa. Eitzenberger GmbH.
Gerichtsstand – auch für Wechsel und Scheckklagen – ist ebenfalls der Sitz der Fa. Eitzenberger GmbH, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für alle Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Anwendung des Wiener UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Eitzenberger GmbH, Feichtmayrstrasse 17, 82405 Wessobrunn
Stand 01/2010